Die Projektdauer soll wenigstens 1 Jahr betragen. In der Projektbeschreibung sollte erkennbar sein, dass es sich um keine einmalige „Hau-Ruck-Aktion“ handelt, sondern Dauerhaftigkeit angestrebt oder erreicht ist. Die Projekte müssen über Willensbekundungen hinausgehen und erste Erfolge erkennbar nachweisen.
Es können auch solche Projekte oder Personen vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben, die sich bereits 2007 beworben haben. Auch Projekte, die in 2007 geehrt wurden, sollten sich bewerben, wenn erkennbar ist, dass das Projekt an Nachhaltigkeit, Quantität und inhaltlicher Entwicklung eine messbare Vertiefung erfahren hat.
Nicht berücksichtigt wird das bürgerschaftliche Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, von Schiedsleuten, Schöffinnen und Schöffen sowie das ehrenamtliche Engagement in Gewerkschaften und politischen Parteien.